Simply Pretty Dekoration

Kontakt

 

Andrea Rohn

Lindenstraße 15

57319 Bad Berleburg

Email: simply.pretty.deko@web.de

Tel.: 0178 2616961


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Definitionen

 

Die Unternehmerin Andrea Rohn und Eileen Rohn wird im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet, der Kunde als Auftraggeber.

 

§2 Geltungsbereich

 

(1) Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, Abweichungen bedürfen der Schriftform.

 

(2) Diese AGB gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen des Auftragnehmers, die sich im Rahmen der Tätigkeit für Eventdienstleistungen und Dekorationen ergeben. Mit Vertragsschluss, erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Geltung der AGB.

 

(3) Die AGB liegen auf der Seites www.simply-pretty-deko.de. Änderungen werden mit Veröffentlichung wirksam und gelten als genehmigt, soweit der Auftraggeber nicht vor Auftragsvergabe schriftlich widerspricht.

 

§3 Angebote, Preise

 

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung zustande, sowie durch Leistung der Anzahlung des Kunden.

 

§4 Vertragskündigung

 

(1) Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, ist keine ordentliche Kündigung des Vertrags vorgesehen.

 

(2) Bei Absage der Veranstaltung, bis 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermins, werden Stornierungskosten von mind. 33 % des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens fällig. Sollten für die Erfüllung des Auftrages beim Auftragnehmer bereits höhere Vorbereitungskosten angefallen sein, so sind diese vollständig zu ersetzen.

 

(3) Bei Absage von Aufträgen zu einem Zeitpunkt von weniger als 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin werden Stornierungskosten in Höhe von 50% der Auftragsumme fällig.

 

(4) Die Stornierung bedarf der Schriftform; über die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim Erklärungsempfänger.

 

§5 Leistungsumfang, Leistungsfristen, Termine

 

(1) Der Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

 

(2) Zugesagte Liefer- und Fertigungsfristen sind unverbindlich, es sei denn sie sind schriftlich bestätigt. Der Beginn der seitens des Auftragnehmers angegebenen Liefer- und Aufbauzeiten setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

 

(3) Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugsentschädigung, insgesamt jedoch höchstens 10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von Auftragnehmerseite beruht.

 

(4) Die Einhaltung der Liefer- und Fertigungsfristen durch den Auftragnehmer setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere der rechtzeitige Zahlungseingang von Anzahlungen.

 

(5) Der Auftraggeber stellt freien Zugang zum Ort der Dekoration, Belade- und Entlade - Möglichkeiten während Auf- und Abbau, ausreichend Parkraum in der unmittelbaren Nähe und die ungehinderte Anfahrt zum Veranstaltungsort sicher.

 

(6) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass keine Behinderung am Veranstaltungsort (z.B. Bestuhlung vor Aufbauende) während der vereinbarten Aufbauzeiten auftritt. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Aufbauarbeiten bei Behinderung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben davon unberührt.

 

(7) Der Auftragnehmer behält sich kleine Änderungen und Ergänzungen vor.

 

(8) Kosten, die aufgrund von Änderungswünschen (des Auftraggebers) entstehen oder gewünschte zusätzliche Dekoration trägt der Auftraggeber.

 

§6 Abnahme, Gewährleistung

 

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen/Waren unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen.

 

(2) Die Abnahme der Dekoration erfolgt unmittelbar nach Ende des Aufbaus, d.h. vor dem Beginn der Veranstaltung. Spätestens dann sind Mängel deutlich und unmissverständlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam.

 

(3) Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, soweit diese sinnvoll möglich ist, beschränkt.

 

(4) Im Falle des Verkaufs von gebrauchtem Material wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

 

(5) Der Auftragnehmer haftet maximal mit dem Auftragsvolumen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

 

(6) Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

 

(7) Unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bezüglich der künstlerischen Umsetzung der Dekoration, ist kein Mangel und führt nicht zu einer Preissenkung.

 

§7 Zahlungsbedingungen

 

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Auftraggebers wie folgt fällig:

 

50 % bei Auftragserteilung (Annahme des Angebots).

 

50 % unmittelbar nach Ende des Aufbaus.

 

§8 Kaution

 

(1) Eine evtl. fällige Kaution ist spätestens am Ausleihtag zu entrichten. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, alle Ansprüche, auch aus anderen Rechtsverhältnissen, die ihm gegen den Auftragsgeber zustehen, gegen die Kaution aufzurechnen. Die Kaution wird erst nach vollständiger, ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Gegenstände zur Rückzahlung fällig. Die Kaution wird nicht verzinst.

 

§9 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden, sowie sie gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu schützen. Für abhanden gekommenes oder defektes Material, sowie unsachgemäße Nutzung haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

 

(2) Alle empfangenen Gegenstände sind während der Vertragsdauer nicht durch den Auftragnehmer versichert. Der Auftraggeber hat für entsprechende Versicherungen zu sorgen.

 

(3) Erkennbare Mängel und Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat dem Auftragnehmer die Feststellung und Beseitigung der Mängel zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu den entsprechenden Räumen und Einrichtungen zu ermöglichen.

 

(4) Die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers durch Dritte sind nur zulässig, wenn sie vorher ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Eine fehlende Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht bei Inanspruchnahme durch Dritte.

 

(5) Sollten Arbeiten in einer Höhe von über 2,5m notwendig bzw. geplant sein, stellt der Auftraggeber eine (sichere) ausreichend hohe Leiter, ein entsprechendes Rollgerüst (in aufgebauter Form) oder einen geeigneten Steiger zur Verfügung.

 

(6) Der Auftraggeber sorgt vor Ort während des Auf- und Abbaus für einen kompetenten Ansprechpartner, welcher über alle örtlichen Gegebenheiten informiert ist.

 

(7) Verstößt der Auftraggeber gegen die oben genannten Pflichten und Obliegenheiten ist der Auftragnehmer zur sofortigen fristlosen Kündigung berechtigt. In den übrigen Fällen ist der Auftragnehmer nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.

 

§10 Liefer- und Leistungsverzögerung

 

(1) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftraggebers liegen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

§11 Haftung des Auftragnehmers

 

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob sie beim Auftraggeber oder bei Dritten entstehen. Die gilt nur soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.

 

(2) Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

 

(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den für die Leistung ausgehandelten Betrag begrenzt.

 

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Haftung auf Artikel mit offenem Feuer übernehmen. Jeder Auftraggeber ist für die Sicherheit selbst verantwortlich.

 

§12 Haftung des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die dem Auftragnehmer, durch ihn oder in seinem Auftrag von Dritten am Dekorationsmaterial entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

 

(2) Der Auftraggeber haftet für alle Rechtsverletzungen und Ansprüche des Auftragnehmers und Dritten, die durch die oder im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Inanspruchnahme einer Leistung des Auftragnehmers entstehen. Die Haftung ist nicht auf die Benutzung durch den Auftraggeber selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt.

 

(3) Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen gegen diesen erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.

 

§13 Exklusivität

 

(1) Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die durch den Auftragnehmer erbrachte Leistung an anderer Stelle anzubieten, einzukaufen oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.

 

(2) Alle Konzepte und Angebote des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten insbesondere Mitbewerbern, auch in Auszügen, nicht bekannt gegeben oder überlassen werden.

 

§14 Schlussbestimmung

 

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(3) Als Gerichtsstand gilt Bad Berleburg als vereinbart, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen dem widersprechen.

 

(4) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

 

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Haftung für Artikel mit offenem Feuer übernehmen.

 

 

Stand: 12.01.2018